Himmelslaternen sind derzeit der Renner auf Partys und Hochzeiten. Romantisch leuchtend steigen sie in den Nachthimmel. Dort brennen sie eine Zeit lang, bis sie zurück auf die Erde stürzen.
Und genau hier werden sie zur großen Gefahr, denn die "sanften" Laternen könnnen schnell zum ausgedehnten Brandeinsatz mutieren.
Ein Zehnjähriger Junge starb in Siegen bei einem Wohnhausbrand, verursacht von einer solchen Himmelslaterne.
Diese landete auf dem Wintergarten des Hauses und setzte diesen in Brand, welcher sich dann schnell auf das ganze Haus ausbreitete. Mit 250.000€ löste am Wochenende eine landende Laterne in Dieburg den bisher größten Sachschaden durch diese Flugobjekte aus. Am 20. Juni hatte eine Skylaterne in Bocholt ein Haus in Brand gesetzt - 100.000€ Schaden. Eine Woche zuvor führte eine brennende Laterne, gelandet auf einem Balkon, zu erheblichen Brandschäden an einem Haus.
Solche Schadens- und leider sogar Todesfälle häufen sich in letzter Zeit.
Viele Bundesländer reagierten bereits mit einem generellen Verbot, "unbemannte Ballone steigen zu lassen, in denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird." Bußgelder bis 50.000€ werden dafür z.B. in Baden Würtemberg erhoben.
Mit dem Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung Himmelslaternen am 31.08.09 ist es nun auch in Rheinland-Pfalz verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.
Himmelslaternen können bis zu 500m hoch in den Himmel steigen und, völlig unkontrollierbar, bis zu fünf Kilometer zurück legen.