Bei Einsätzen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, THW,...) werden von diesen Sonder- und Wegerechte im Straßenverkehr in Anspruch genommen.

Bestimmt haben auch Sie sich schon einmal gefragt, warum wir auch in der Nacht mit Blaulicht UND Martinhorn ausrücken und ob dies unbedingt sein muss. Den Grund für diese (gesetzliche) Notwendigkeit wollen wir in Auszügen anhand der geltenden Paragrafen der STVO aufzeigen:

§ 35 – Sonderrechte

  • (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
  • (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
  • (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Auf die Feuerwehr bezogen bedeutet das, dass wir uns (wenn wir im Einsatz sind) im Gegensatz zu den anderen Verkehrsteilnehmern nicht an alle Vorschriften der StVO zu halten haben. Beispielsweise dürfen wir:

  • Im absoluten Halteverbot halten oder parken
  • Schneller fahren, als es uns durch Straßenschilder oder Ortseingangsschilder geboten ist
  • In für den Verkehr gesperrte Bereiche einfahren

Diese Sonderrechte stehen uns jedoch nur im Einsatz zu! Und dann auch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, dass wir nicht mit 70 km/h durch die Ortschaft fahren dürfen, um eine Katze vom Baum zu holen.


§ 38 – Wegerecht

  • (1) Blaues Blinklicht ZUSAMMEN mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

FAZIT: Zur Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten und somit aus Gründen der Rechtssicherheit müssen wir Blaulicht UND Martinhorn einschalten. Nachts jedoch versuchen wir auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen und das Martinhorn nur bei Verkehr oder an unübersichtlichen Stellen anzuschalten. Auch wir sind froh, wenn wir in der Nacht schlafen können und zu keinem Einsatz ausrücken müssen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ihre Feuerwehr Herxheim